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Aktuelle Meldungen

Wichtige Änderungen beim Vertrieb des Deutschlandtickets
Sonntag 01.06.2025

Sehr geehrte Fahrgäste,

für das Deutschlandticket wurden die Vertriebsbedingungen bundesweit geändert und angeglichen. Aufgrund dessen können wir Deutschlandtickets mit einer Gültigkeit ab dem 1. Juni 2025 nur noch vertreiben, wenn die Kunden dem Einzug des Fahrpreises im Zuge des Lastschrift-verfahrens zugestimmt haben. Voraussetzung hierfür ist ein im Inland geführtes Girokonto, von welchem die Beträge (derzeit 58,00 EUR pro Monat) zum Fälligkeitstermin – jeweils der 10. des laufenden Monats – abgebucht werden können. Der Verkauf gegen vorherige Bar- bzw. Kartenzahlung ist nicht mehr möglich.

Darüber hinaus werden die Tickets grundsätzlich mit einer unbegrenzten Laufzeit ausgegeben. Fahrgäste, welche das Deutschlandticket abbestellen oder für einen gewissen Zeitraum pausieren wollen, müssen Ihr Abonnement aktiv kündigen und bei Bedarf rechtzeitig vor dem gewünschten Gültigkeitsbeginn wieder neu beantragen.

Wir bedauern, dass durch die genannten Umstellungen für unsere Fahrgäste teilweise Unannehmlichkeiten bzw. ein Mehraufwand entstehen kann, bitten hierfür aber um Verständnis, da auch wir an die bundesweit einheitlichen Tarif- und Vertriebsbestimmungen gebunden sind.

 

Dear passengers,

for the Deutschlandticket, the terms and conditions of distribution will be changed and aligned nationwide. As a result, we can only sell Deutschlandtickets valid from June 1st, 2025 if customers have agreed to the collection of the fare in the course of the direct debit procedure. The prerequisite for this is a current account held in Germany, from which the amounts (currently EUR 58.00 per month) can be debited on the due date – the 10th of the current month. It will no longer be possible to sell against prior cash or card payment.

In addition, the tickets are generally issued with an unlimited term. Passengers who wish to cancel the Deutschlandticket or pause it for a certain period of time must actively cancel their season ticket and, if necessary, reapply early enough before the desired start of validity.

We apologize for any inconvenience, but ask for your understanding for this, as we are also bound by the nationwide uniformly regulated tariff and sales regulations.

 

Ich bin Asylbewerber und habe nur eine „Bezahlkarte“. Wie kann ich das Deutschlandticket trotzdem erhalten?

Fahrgäste, welche Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und hierfür eine durch den Landkreis Greiz ausgestellte „Bezahlkarte“ besitzen (® Bild rechts), wenden sich bitte an das Landratsamt Greiz. Dort können Sie vereinbaren, dass der Landkreis Greiz den Betrag aus dem Ihnen zustehenden Leistungsbudget vorab an uns überweist. So können Sie das Deutschlandticket weiterhin nutzen.

 

Passengers who are applying for asylum and who have a "payment card" issued by the district of Greiz (® see the picture on the right) should contact the Greiz District Office. There you can arrange that the district of Greiz transfers the amount from the service budget to which you are entitled to us in advance. This means that you can continue to use the Deutschlandticket.

 

Sperrung Annenplatz in Reichenbach
Dienstag 13.05.2025

Ab Montag, den 19.05.2025 bis voraussichtlich 23.05.2025 wird der Annenplatz in Reichenbach halbseitig gesperrt.
Dadurch gilt auf der Linie 81 (Greiz - Reichenbach) ein Umleitungsfahrplan.
Die Haltestelle Reichenbach - Krankenhaus kann in Richtung Gewerbegebiet leider nicht mehr bedient werden. Fahrgäste zum Krankenhaus fahren bitte mit über das Gewerbegebiet und steigen auf der Rückfahrt am Krankenhaus aus.
In Fahrtrichtung Greiz wird die Haltestelle Reichenbach - Krankenhaus in die Hospitalstraße verlegt.

Neue Tarife ab 01. Mai 2025
Mittwoch 16.04.2025

Bei den in der Verkehrsgemeinschaft des Landkreises Greiz zusammengefassten Verkehrsunternehmen – dies sind die PRG Personen- und Reiseverkehrs GmbH Greiz, die RVG Regionalverkehr Gera/Land GmbH, die Busbetrieb PIEHLER GmbH & Co. KG sowie der Omnibusbetrieb HERZUM – werden mit Wirkung ab dem 1. Mai 2025 die Fahrpreise angehoben. Im Durchschnitt beträgt die Erhöhung ca. 7%. So steigt beispielsweise der Grundpreis der Einzelfahrt im Stadtverkehr von bisher 2,30 EUR um 0,20 EUR auf 2,50 EUR an. Keine Preisanpassung gibt es bei den Monatskarten. Ebenso ist das beliebte Deutschlandticket nicht von der Preiserhöhung betroffen – dieses wird nach wie vor für 58,00 EUR pro Monat angeboten. Die neue Tarifordnung kann hier eingesehen werden.

 Zwei Jahre konnten die Unternehmen die Fahrpreise stabil halten – trotz allgegenwärtiger Kostensteigerungen, von welchen auch die Verkehrsunternehmen nicht verschont bleiben. Im gleichen Zeitraum haben sich allein die Aufwendungen für neue Fahrzeuge, für Material und Ersatzteile um über 10% erhöht. Zudem können die Unternehmen – anders als beispielsweise bei Straßenbahnen in den großen Städten – nicht von einer großzügigen Fahrzeugförderung profitieren, sondern müssen die Investitionskosten für neue Fahrzeuge allein tragen. Auch das Deutschlandticket reißt nach wie vor ein Loch in die Kassen der Verkehrsunternehmen, da – entgegen aller Beteuerungen seitens der Politik – doch nicht alle damit verbundenen Einnahmeverluste ausgeglichen werden. Daher ist die anstehende Tarifmaßnahme unerlässlich. Gleichwohl sind die Verkehrsunternehmen auch zukünftig bemüht, die Auswirkungen auf die Fahrgäste so gering wie möglich zu halten, gleichzeitig aber ein attraktives Verkehrsangebot aufrechtzuerhalten.

Sperrung B 92 Elsterberg - Landesgrenze
Mittwoch 02.04.2025

Ab Montag, den 07.04.2025 bis voraussichtlich 29.08.2025 wird die B 92 zwischen Elsterberg, Gippenweg und der Landesgrenze in zwei Bauabschnitten gesperrt. Im ersten Bauabschnitt bleibt der Kreuzungsbereich an der Landesgrenze noch befahrbar.
Dadurch gilt auf der Linie 2 (Greiz - Tremnitz - Elsterberg - Cossengrün / Bernsgrün) ein Umleitungsfahrplan.
Die Haltestelle Elsterberg, Gasthaus Linde wird in den Gippenweg gegenüber der Haltestelle der Gegenrichtung verlegt.

Sperrung Lange Straße in Wernsdorf
Dienstag 25.03.2025

Ab Montag, den 31.03.2025 bis voraussichtlich 14.11.2026 wird die Lange Straße in Wernsdorf gesperrt.
Dadurch gilt auf der Linie 218 (Weida - Berga - Wolfersdorf - Großkundorf - Seelingstädt) ein Umleitungsfahrplan.
Die Haltestelle Wernsdorf, Mitteldorf wird an den Kreuzungsbereich bei der Kirche verlegt. Die Haltestelle Wernsdorf, Oberdorf kann leider nicht mehr bedient werden.

Sperrung Roßstraße / Aumaische Straße in Triptis
Mittwoch 19.03.2025

Ab Dienstag, den 25.03.2025 bis voraussichtlich 22.08.2025 wird die Roßstraße / Aumaische Straße in Triptis gesperrt.
Dadurch gelten auf den Linien 34 (Zeulenroda - Staitz - Weida), 40 (Zeulenroda - Auma - Triptis) und 45 (Zeulenroda - Merkendorf - Stelzendorf - Auma - Staitz) Umleitungsfahrpläne.
Die Fahrten Zwischen Auma und Triptis werden über Braunsdorf (ohne Halt) umgeleitet. Gütterlitz wird nur noch mit ausgewählten Fahrten bedient, zum Teil auch mit Fahrten der Linie 45 in und aus Richtung Wöhlsdorf - Staitz, einige Fahrten davon als Rufbus.
In Triptis kann die Haltestelle Triptis, Markt leider nicht mehr bedient werden. Ersatzweise bitten wir die Fahrgäste, die Haltestelle Triptis, Schmitzekreuzung zu nutzen.

Sperrung Lengenfelder Straße in Reichenbach
Dienstag 11.03.2025

Ab Montag, den 17.03.2025 bis voraussichtlich 16.05.2025 wird die Lengenfelder Straße in Reichenbach gesperrt.
Dadurch gilt auf der Linie 81 (Greiz - Reichenbach) ein Umleitungsfahrplan.
Die Haltestellen Reichenbach - Krankenhaus (in Richtung Gewerbegebiet), Reichenbach - Lengenfelder Straße und Reichenbach, Gewerbering Tankstelle können leider nicht mehr bedient werden. Fahrgäste zum Krankenhaus fahren bitte mit über das Gewerbegebiet und steigen auf der Rückfahrt am Krankenhaus aus.

Sperrung Scheubengrobsdorfer Straße in Gera
Donnerstag 06.03.2025

Durch die Sperrung der Scheubengrobsdorfer Straße in Gera vom 10.03. - 30.08.2025, kommt es zu Änderungen auf der Linie 222. Auf den Fahrten 6, 7 und 8 können die Haltestellen Töppeln, Abzweig Frankenthal und Niederndorf nicht bedient werden. Die Busse verkehren dann direkt vom Klinikum zur Haltestelle Abzweig Kaltenborn.

Fahrplan Linie 222

Sperrung Schulstraße in Hermsdorf
Montag 24.02.2025

Ab Montag, den 03.03.2025 bis voraussichtlich 30.09.2026 wird die Schulstraße in Hermsdorf wegen Bauarbeiten für den Verkehr voll gesperrt. Die Haltestelle Schulstraße kann im genannten Zeitraum leider nicht bedient werden.

Es kommt daher auf der Linie 201, 204 und 222 zu änderungen.

Linie 201

Linie 204

Linie 222

Sperrung Ortsdurchfahrt Teichwolframsdorf
Dienstag 11.02.2025

Ab Mittwoch, den 19.02.2025 bis voraussichtlich 19.12.2025 wird die Ortsdurchfahrt in Teichwolframsdorf gesperrt.
Dadurch gilt auf den Linien 20 (Greiz - Teichwolframsdorf - Seelingstädt) und 21 (Greiz - Berga) ein Umleitungsfahrplan.
Die Haltestellen Kleinreinsdorf - Krebsbach, Teichwolframsdorf - Sportlerheim, Teichwolframsdorf - Schule und Teichwolframsdorf - Kulturhaus können leider nicht mehr bedient werden. Wir bitten die Fahrgäste, ersatzweise die Haltestelle Teichwolframsdorf, Feuerwehrplatz zu nutzen.

Entfall Haltestelle Greiz, Carolinenstraße stadtauswärts
Freitag 18.10.2024

Ab Dienstag, den 22.10.2024 bis auf Weiteres kann die Haltestelle Greiz, Carolinenstraße in Fahrtrichtung Elsterberg / Obergrochlitz nicht mehr bedient werden.
Wir bitten die Fahrgäste, ersatzweise die Haltestellen Greiz, Bahnhof bzw. Greiz, Tannendorf zu nutzen.

Sperrung Obere Waltersdorfer Straße in Waltersdorf (b. Reinsdorf)
Dienstag 08.10.2024

Ab Donnerstag, den 10.10.2024 bis voraussichtlich 19.12.2025 wird die Obere Waltersdorfer Straße in Waltersdorf gesperrt.
Dadurch wird die Haltestelle Waltersdorf, Mitte an den Ortseingang aus Richtung Reinsdorf verlegt.
Die Haltestellen Waltersdorf, Ortsausgang und Abzweig Kahmer können von der Linie 5 leider nicht mehr bedient werden.

Sperrung Roßplatz Eisenberg
Freitag 09.08.2024

Ab Montag, den 12.08.2024 wird der Roßplatz in Eisenberg für den Verkehr voll gesperrt. Die Haltestelle Roßplatz kann dadurch nicht bedient werden. Die Umleitung erfolgt ab Eisenberg Tonteich über die Saasaer Str. zum Busbahnhof Eisenberg.

Fahrplan Linie 203

Kommt wie gerufen! - Flexibler Nahverkehr Landkreis Greiz
Dienstag 15.02.2022

Die PRG Personen- und Reiseverkehrs GmbH Greiz betreibt den öffentlichen Personennahverkehr im südlichen Teil des Landkreises Greiz. Das Verkehrsangebot der PRG ist maßgeblich geprägt durch die Stadtbuslinien in Greiz beziehungsweise Zeulenroda sowie die überregional bedeutsamen Linien zwischen den zentralen Orten Gera, Greiz, Reichenbach (Vogtland), Weida und Zeulenroda.

Zwischen diesen Hauptlinien liegen häufig Räume, die nur dünn und dispers besiedelt sind, was eine ökonomisch, aber auch ökologisch sinnvolle Erschließung mit Angeboten des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) erschwert. Es ist ein „Teufelskreis“: eine geringe Bevölkerungszahl und eine disperse Siedlungsstruktur erlauben aus unternehmerischer Sicht nur ein geringes ÖPNV-Angebot; häufig reduziert auf die zwingenden Verkehrsbedürfnisse des Schülerverkehrs. Ein geringes Verkehrsangebot wiederum ist der Attraktivität des ÖPNV abträglich und führt dazu, dass entweder auf das eigene Auto zurückgegriffen oder sogar ganz weggezogen wird, um nicht auf das Auto angewiesen zu sein. Insbesondere Letzteres ist im Hinblick auf den Erhalt des ländlichen Raums als Wohnstandort, aber auch als prägenden Kulturraum, besonders problematisch. Zurück bleiben all‘ diejenigen, die nicht (mehr) Auto fahren können und/oder dürfen und in der Folge in ihrer Mobilität und damit in der selbstbestimmten Bewältigung ihres Alltags stark eingeschränkt sind.

Zu diesen Räumen zählen unter anderem die dörflich geprägten Gebiete der ehemaligen Gemeinde „Vogtländisches Oberland“, welche nach deren Auflösung im Jahr 2012 in die Stadt Greiz eingemeindet wurden. Dies sind die Ortsteile Cossengrün, Eubenberg, Gablau, Hohndorf, Leiningen, Pansdorf, Schönbach und Tremnitz. Die genannten Ortsteile liegen im südlichen bzw. südwestlichen Stadtgebiet und bilden einen „Halbkreis“ westlich um die auf sächsischem Territorium liegende Stadt Elsterberg. Trotz ihrer politischen Zugehörigkeit zum Stadtgebiet Greiz bestehen zwischen den genannten Ortseilen einerseits und der Stadt Elsterberg andererseits aufgrund der räumlichen Nähe und der bestehenden Verkehrsnetzstruktur vielfältige Beziehungen in Bezug auf wesentliche Daseinsgrundfunktionen (Arbeitsplätze, Bildung, Einkauf/Versorgung).

Die genannten Ortsteile der Stadt Greiz werden – mit Ausnahme von Eubenberg – gegenwärtig über die Buslinie 2 der PRG sowohl an die Stadt Elsterberg als auch an die Stadt Greiz angebunden. Das Verkehrsangebot ist im Wesentlichen auf den Schülerverkehr ausgerichtet, das heißt es existieren frühmorgens sowie am Mittag beziehungsweise frühen Nachmittag (an Schultagen) mehrere Fahrtmöglichkeiten (die auch für den Jedermann-Verkehr nutzbar sind), während über die verbleibende Zeit des Tages nur noch eine sogenannte „Einkaufstour“ am Vormittag besteht. In den Ferien ist das Angebot auf eben diese „Einkaufstour“ beschränkt; am späteren Nachmittag sowie abends oder am Wochenende besteht derzeit kein Verkehrsangebot.

Die Ortslage Eubenberg ist gegenwärtig überhaupt nicht an das Netz des ÖPNV angeschlossen, da die infrastrukturellen Voraussetzungen (Wendeschleife) hierfür fehlen. Ebenso vergleichsweise ungünstig erweist sich die Erschließung der Ortslage Leiningen. Zwar ist Leiningen über zwei Haltestellen (die Haltestelle „Leiningen, Ost“ an der Verbindungsstraße Gablau – Steinermühle wird durch die Linie 2 bedient; die Haltestelle „Leiningen, West“ an der Verbindungsstraße Dobia – Steinermühle wird durch die Linie 36 nach Zeulenroda angefahren) an das ÖPNV-Netz angebunden, doch liegen beide Haltestelle weit von der eigentlichen Siedlungsstruktur entfernt und können nur über längere Fußwege erreicht werden. In den übrigen Ortsteilen besteht zumindest jeweils eine im Ortskern gelegene ÖPNV-Zugangsstelle. Aufgrund des nur zu einzelnen Tageszeiten (Schulverkehr) bestehenden Verkehrsangebots ist außerhalb des Schülerverkehrs keine relevante Verkehrsnachfrage zu verzeichnen.

Aufgrund der ohnehin bereits geringen Einwohnerzahl in den genannten Ortsteilen besteht auch nur ein vergleichsweise geringes und darüber hinaus naturgemäß noch räumlich und zeitlich divergierendes Fahrgastpotential für den ÖPNV. Mit seinen typischen Systemeigenschaften als kollektives Beförderungsmittel mit einer starren Fahrplan- und Liniengebundenheit ist der „klassische“ ÖPNV nicht in der Lage, die Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung des Gebiets ausreichend zu bedienen. Unter Berücksichtigung dieser Nutzungshäufigkeiten leuchtet ein, dass schon die dauerhafte Vorhaltung des gegenwärtigen Angebots mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden ist; geschweige denn eine Ausweitung des Verkehrsangebots hin zu einer Fahrtendichte denkbar ist, bei welcher der ÖPNV als Mobilitätsalternative zum Individualverkehr wahrgenommen würde.

Zur Verbesserung der ÖPNV-technischen Erschließung ist vielmehr vorgesehen, die bisherige Anbindung mit einzelnen, fahrplangebundenen Fahrten – mit Ausnahme des Schülerverkehrs – einzustellen und stattdessen auf eine sowohl hinsichtlich der Fahrtzeiten als auch des Fahrtwegs flexibilisierte ÖPNV-Bedienung umzustellen („Rufbus“). Die Anbindung an das übergeordnete ÖPNV-Netz, beispielsweise in/aus Richtung Greiz (PRG-Buslinie 1 im 30-Min.-Takt) und Plauen (Elstertalbahn im 2-Std.-Takt), wird in Elsterberg realisiert.

 Damit verbunden sind folgende Bedienmerkmale:
(Hier finden Sie die Karte zum neuen Rufbus)

  • Innerhalb des „Rufbus“-Bediengebiets wird nur bei bestehender Nachfrage gefahren, das heißt, Fahrgäste müssen – ähnlich wie bei einem Taxi – ihre Fahrt vorher anmelden (mindestens 60 Minuten vor der gewünschten Abfahrtszeit). Dabei existieren keine konkreten Fahrplanvorgaben mehr, sodass der Fahrgast mit seinem Fahrtwunsch innerhalb der Verkehrszeiten des Rufbus‘ zeitlich flexibel ist. Gleichwohl erfolgt durch die Voranmeldefrist und die gebündelte Beförderung von ähnlichen Fahrgastwünschen eine Abgrenzung zum Taxigewerbe entsprechend der durch das Personenbeförderungsgesetz gesetzten Rahmenbedingungen.
  • Bedient werden dabei nur diejenigen Orte, für die auch tatsächlich ein Fahrtwunsch angemeldet wurde. Dies vermeidet Leer- bzw. Umwegfahrten und reduziert dadurch die Fahrtzeit für die Mitreisenden, aber auch die Umweltbelastung durch Abgasemissionen.
  • Zum Einsatz gelangt ein Klein- oder Minibus, der aufgrund seiner Fahrzeugabmessungen wendiger und damit bei der Wahl des Fahrtweges flexibler ist. Zudem weist er gegenüber Standardbussen eine bessere Fahrdynamik auf. Zusammen mit der Flexibilisierung der Linienführung können perspektivisch auch abseits der bestehenden Haltestellen neue Zustiegsmöglichkeiten geschaffen werden, was den Komfort erhöht. Zunächst werden allerdings die bestehenden Haltestellen bedient, die durch neue Haltestellen in Eubenberg, in Elsterberg an der Elsteraue und am Bahnhof Elsterberg ergänzt werden. 
  • Für den ÖPNV-Betreiber verbessert sich die Wirtschaftlichkeit des Fahrzeug- und Personaleinsatzes aufgrund der höheren Flexibilität im Betriebsablauf.

 

Ein zentraler Unterschied zum bisherigen, liniengebundenen Betrieb liegt darin, dass durch den Einsatz eines Kleinbusses bei gleichzeitiger Aufhebung der Liniengebundenheit, im Zielzustand ein Zu- und Ausstieg auch abseits der Haltestellen und damit in unmittelbarer Nähe des eigentlichen Start- beziehungsweise Zielorts der Fahrgäste möglich ist. Dadurch verringern sich die Zu- und Abgangswege zu den Haltestellen, was insbesondere mobilitätseingeschränkten Personen zugutekommt. Durch fahrzeugseitige Vorkehrungen, wie eingebaute Rampen, wird eine weitgehende Barrierefreiheit ermöglicht.

Das Vorhaben dient der Verbesserung und vor allem dem langfristigen Erhalt einer technischen Infrastruktur, zu welcher der ÖPNV gehört. Das Projekt ist in seiner Gesamtheit auch innovativ: Zwar sind flexible Bedienformen im ÖPNV per se nichts Neues, aber hinsichtlich des Flexibilisierungsgrades und damit der Anpassungsfähigkeit des ÖPNV an die Beförderungsbedürfnisse der Nutzer in räumlicher und zeitlicher Hinsicht existieren gegenwärtig nur wenige vergleichsbare Angebote. Durch die Erhöhung der Verfügbarkeit von ÖPNV-Angeboten für die ansässige Bevölkerung, aber auch für Gäste und Touristen steigt die Attraktivität des erschlossenen Gebiets sowohl als dauerhafter Lebens- und Wohnraum, aber auch als Wirtschaftsraum, in welchem die Wertschöpfung aus touristischen Angeboten, insbesondere für Tagesgäste und Kurzzeiturlauber, einen immer höheren Stellenwert einnimmt. Der Erhalt der Attraktivität der Region als Lebens-, Wohn- und Wirtschaftsraum ist Voraussetzung für die Bewahrung der das Landschaftsbild, aber auch die kulturelle Identität dieses Raumes prägenden dörflichen Strukturen.

Durch den ausschließlich bedarfsbezogenen Einsatz des Fahrzeuges werden Leerfahrtanteile – trotz einer Verbesserung der ÖPNV-Erschließung im Einsatzbereich – deutlich reduziert, was zu reduzierten Abgasemissionen führt. Dennoch steht mit der Ausweitung der Verfügbarkeit von ÖPNV-Angeboten für die Nutzer eine tatsächliche Alternative zum motorisierten Individualverkehr zur Verfügung. Immobile Personen, wie zum Beispiel Kinder, Schüler/-innen, aber auch ältere Menschen sind nicht mehr auf eine Mitnahme durch Verwandte oder andere Personen angewiesen. Zugleich verbessert sich auch die Wirtschaftlichkeit des Fahrzeug- und Personaleinsatzes, was dazu beiträgt, die Vorhaltung eines ÖPNV-Angebots dauerhaft und nachhaltig sicherzustellen.

Hier finden Sie den Flyer zum Rufbus.

Einbahnstraßenregelung in Rauner- und Feustel-Straße in Greiz
Mittwoch 27.02.2019

Ab Donnerstag, den 28.02.2019 bis voraussichtlich 30.06.2025 wird in der Rauner- und Feustel-Straße in Greiz eine Einbahnstraße in Fahrtrichtung Irchwitz eingerichtet. Dadurch können die stadteinwärtige Haltestelle Greiz - Vater-Jahn-Straße und die Haltestelle Greiz - Franz-Feustel-Straße der Linie 5 leider nicht mehr bedient werden. Wir bitten die Fahrgäste, ersatzweise die Haltestellen Greiz - Linde und Greiz - Beethovenstraße zu nutzen.