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Aktuelle Meldungen

Entfall Haltestelle Greiz, Carolinenstraße stadtauswärts
Freitag 18.10.2024

Ab Dienstag, den 22.10.2024 bis auf Weiteres kann die Haltestelle Greiz, Carolinenstraße in Fahrtrichtung Elsterberg / Obergrochlitz nicht mehr bedient werden.
Wir bitten die Fahrgäste, ersatzweise die Haltestellen Greiz, Bahnhof bzw. Greiz, Tannendorf zu nutzen.

Sperrung der Schulstraße in Töppeln
Mittwoch 16.10.2024

Ab Donnerstag, den 17.10.2024 bis voraussichtlich 25.10.2024 wird die Schulstraße für den Verkehr voll gesperrt. Unsere  Busse fahren über den Bahnhof weiter Richtung Pörsdorf.

Die Haltestelle Töppeln aus Richtung Gera, wird  ca. 100 m in Richtung  Sanitätshaus  verlegt.

Sperrung Lengenfelder Straße in Reichenbach
Dienstag 15.10.2024

Ab Montag, den 21.10.2024 bis voraussichtlich 20.12.2024 wird die Lengenfelder Straße in Reichenbach gesperrt.
Dadurch wird die Haltestelle Reichenbach, Krankenhaus in Fahrtrichtung Gewerbegebiet in die Hospitalstraße verlegt.
Die Haltestelle Reichenbach, Lengenfelder Straße kann leider nicht mehr bedient werden.

Sperrung Mehla, Kreuzung
Dienstag 15.10.2024

Ab Montag, den 21.10.2024 bis voraussichtlich 30.10.2024 wird der Kreuzungsbereich in Mehla gesperrt. Bussen wird die Durchfahrt gewährt.
Die Haltestellen Mehla, Kreuzung in und aus Richtung  Langenwetzendorf werden an die Haltestellen in und aus Richtung Hohenleuben verlegt.
Die Haltestelle Mehla, Post wird beidseitig ca. 100 m in Richtung Langenwetzendorf verlegt.

Sperrung Plauensche Straße in Werdau
Donnerstag 10.10.2024

Ab Dienstag, den 15.10.2024 bis voraussichtlich 30.10.2024 wird die Plauensche Straße in Werdau gesperrt.
In Fahrtrichtung Werdau, Bahnhof können die Haltestellen Werdau, Sidonienhof und Werdau, Bahnhofstraße leider nicht mehr bedient werden. Ersatzweise halten die Busse an der Haltestelle Leubnitz, Stadtgrenze Werdau.
In Fahrtrichtung Greiz kann die Haltestelle Werdau, Sidonienhof nicht bedient werden. Hier bitten wir die Fahrgäste ersatzweise die Haltestelle Werdau, Abzweig Leubnitz zu nutzen.

Sperrung Obere Waltersdorfer Straße in Waltersdorf
Dienstag 08.10.2024

Ab Donnerstag, den 10.10.2024 bis voraussichtlich 19.12.2025 wird die Obere Waltersdorfer Straße in Waltersdorf gesperrt.
Dadurch wird die Haltestelle Waltersdorf, Mitte an den Ortseingang aus Richtung Reinsdorf verlegt.
Die Haltestellen Waltersdorf, Ortsausgang und Abzweig Kahmer können von der Linie 5 leider nicht mehr bedient werden.

Sperrung Ortsdurchfahrt Caaschwitz
Donnerstag 22.08.2024

Ab Montag, den 26.08.2024 bis voraussichtlich 08.11.2024 wird die Ortsdurchfahrt in Caaschwitz für den Verkehr gesperrt. Die Haltestellen Caaschwitz Ort und Vorstadt, können in dieser Zeit nicht bedient werden. Caaschwitz Wartehalle B7 wird wie gewohnt bedient und in dieser Zeit wird es dort eine Fußgängerampel geben, um das Überqueren der Bundesstraße zu erleichtern.

Sperrung Ortsdurchfahrt Förthen
Dienstag 20.08.2024

Ab Montag, den 26.08.2024 bis voraussichtlich 10.10.2024 wird die Haltestelle Förthen an die Ortsumgehung verlegt.

Sperrung Roßplatz Eisenberg
Freitag 09.08.2024

Ab Montag, den 12.08.2024 wird der Roßplatz in Eisenberg für den Verkehr voll gesperrt. Die Haltestelle Roßplatz kann dadurch nicht bedient werden. Die Umleitung erfolgt ab Eisenberg Tonteich über die Saasaer Str. zum Busbahnhof Eisenberg.

Fahrplan Linie 203

 

Sperrung Ortsdurchfahrt Moschwitz
Montag 15.07.2024

Ab Montag, den 22.07.2024 bis voraussichtlich 20.12.2024 wird die Ortsdurchfahrt in Moschwitz gesperrt.
Dadurch gilt auf den Linien 1 (Schönfeld - Elsterberg), 2 (Greiz - Tremnitz - Elsterberg - Cossengrün / Bernsgrün), 3 (Greiz - Kurtschau - Gommla), 12 (Greiz - Obergrochlitz - Moschwitz - Untergrochlitz - Greiz), 20 (Greiz - Teichwolframsdorf - Seelingstädt), 21 (Greiz - Berga), 24 (Greiz - Wellsdorf - Göttendorf - Zeulenroda), 25 (Greiz - Langenwetzendorf - Zeulenroda) und 26 (Naitschau - Langenwetzendorf - Wildetaube) ein Umleitungsfahrplan.
Die Haltestelle Moschwitz, Wendeschleife kann leider nicht mehr bedient werden. Wir bitten die Fahrgäste, ersatzweise die Haltestelle Moschwitz, Ort zu nutzen.

Sperrung Ortsdurchfahrt Gottesgrün
Dienstag 09.07.2024

Ab Montag, den 15.07.2024 bis voraussichtlich 01.11.2024 wird die Ortsdurchfahrt in Gottesgrün gesperrt.
Die Linie 19 (Greiz - Werdau) wird über Fichtenreuth umgeleitet und kann die Ortslage Gottesgrün nicht mehr anfahren. Dafür bedient die Linie 18 (Greiz - Mohlsdorf - Kahmer - Reudnitz) Gottesgrün mit zusätzlichen Fahrten.
Die Haltestelle Gottesgrün, Wartehalle kann nicht mehr bedient werden. Wir bitten wir die Fahrgäste, ersatzweise die Haltestelle Gottesgrün, Turnhalle zu nutzen.

Sperrung Brücke in Läwitz
Dienstag 04.06.2024

Ab Montag, den 10.06.2024 bis voraussichtlich 29.11.2024 wird die Brücke in Läwitz gesperrt.
Dadurch gilt auf der Linie 35 (Zeulenroda - Pahren - Förthen - Zeulenroda) ein Umleitungsfahrplan.
Fahrgäste aus Weckersdorf nutzen bitte auch die Linie 132 (Zeulenroda - Schleiz).

Sperrung Landesstraße Sachsenroda - Abzweig Frankenau
Dienstag 12.03.2024

Ab Montag, den 18.03.2024 bis voraussichtlich 30.11.2024 wird die Landesstraße zwischen Sachsenroda und dem Abzweig Frankenau wegen Bauarbeiten für den Verkehr voll gesperrt.
Dadurch wird die Haltestelle Bethenhausen beidseitig in die Straße Richtung Hirschfeld verlegt. Die Haltestelle Abzweig Frankenau kann im genannten Zeitraum leider nicht bedient werden.

Sperrung Lange Straße in Wernsdorf
Montag 04.03.2024

Ab Donnerstag, den 07.03.2024 bis voraussichtlich 31.10.2024 wird die Lange Straße in Wernsdorf voll gesperrt.
Dadurch wird die Haltestelle Wernsdorf, Mitteldorf an den Kreuzungsbereich an der Kirche verlegt.
Die Haltestelle Wernsdorf, Oberdorf kann leider nicht mehr bedient werden.

Achtung - Änderung Deutschlandticket
Mittwoch 20.12.2023

Ab Januar 2024 gibt es einige Änderungen beim Deutschlandticket:
Aufgrund der Bestimmungen des Gesetzgebers entfällt ab dem 01.01.2024 die Möglichkeit, das Deutschlandticket in Papierform auszugeben. Zulässig sind künftig nur noch Deutschlandtickets, welche entweder als Chipkarte oder auf dem Handy als E-Ticket ausgegeben werden.

Die Verkehrsunternehmen im Landkreis Greiz bieten beide Varianten – also Chipkarte oder Handy-Ticket – an. Allerdings ist nunmehr ein größerer zeitlicher Vorlauf nötig, um die Deutschlandtickets auszustellen. Aufgrund dessen bitten wir alle unsere Fahrgäste, die das Deutschlandticket nutzen möchten, ihren Abo-Antrag rechtzeitig bis zum 10. des Vormonats bei uns einzureichen – entweder per Post, per E-Mail oder persönlich in unseren Servicestellen (Kontaktdaten siehe unten).

Wir nehmen zwar auch weiterhin später eingehende Anträge entgegen, bitten aber um Verständnis, dass wir in diesen Fällen nicht gewährleisten können, dass Ihnen das Deutschlandticket dann noch rechtzeitig zugeht.

Nach wie vor bieten wir Ihnen mehrere Zahlungsweisen an. Besonders bequem ist der Zahlungsweg per Lastschriftverfahren; hierbei ziehen wir den Betrag von 49 Euro monatlich von ihrem Bankkonto ein – Sie brauchen sich dann um nichts mehr zu kümmern. Darüber hinaus bieten wir aber auch an, den Ticketpreis als Vorauszahlung zu entrichten. Zudem können Sie uns bei Antragstellung mitteilen, ob Sie Ihr Deutschlandticket nur für einen begrenzten Zeitraum nutzen möchten; dann ist später keine Kündigung erforderlich (jedoch muss eine erneute Verlängerung dann wieder neu beantragt werden).

 

Kontaktdaten:

PRG Personen- und Reiseverkehrs GmbH Greiz
Geraer Straße 7
07973 Greiz
Tel.: 03661 / 70 65 65
E-Mail: info@prg-greiz.de

Verkehrsbüro Greiz
Thomasstraße 4 (Kino-Passage)
07973 Greiz
Servicezeiten: Mo, Mi, Fr   : 8 - 13 Uhr
                         Di:                : 8 - 16 Uhr
                         Do                : 8 - 18 Uhr

Betriebshof Zeulenroda
Industriestraße 13
07937 Zeulenroda-Triebes
Tel.: 036628 / 63 94 3
Servicezeiten: Mo - Do : 8 - 15 Uhr

Betriebshof Gera (RVG)
Leibnizstraße 74
07548 Gera
Tel.: 0365 / 82 456 0
Servicezeiten: Mo-Do 7-16 Uhr, Fr 7-12 Uhr

Hinweis Änderung DT-Ticket (Multilingual)

 

Ganz Deutschland für nur 49 Euro im Monat - mit dem Deutschlandticket ab 1. Mai 2023
Montag 01.05.2023

Ganz Deutschland für nur 49 Euro im Monat – mit dem Deutschlandticket ab 1. Mai 2023

Der Bundestag hat in seiner Sitzung vom 16. März 2023 die Einführung eines bundesweit im Nahverkehr (Regionalzüge, S-/U-Bahnen, Straßenbahnen, Stadt- und Regionalbusverkehr) gültigen Tickets – das sogenannte „Deutschlandticket“ – beschlossen. Vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung des Bundesrates soll dieses Ticketangebot am 1. Mai 2023 eingeführt werden. Der Vorverkauf für das Deutschlandticket startet am 3. April 2023.

Das Deutschlandticket wird als Abo-Ticket zu einem Preis von 49,00 Euro pro Monat vertrieben. Es gilt – wie bereits das seinerzeitige 9-Euro-Ticket – monatsscharf, das heißt für einen Kalendermonat und nicht monatsübergreifend. Das Abo kann immer bis zum 10. eines laufenden Kalendermonats zum Monatsende gekündigt werden. Das Ticket wird durch die Verkehrsunternehmen entweder als Handyticket oder als Chipkarte mit Bar- bzw. QR-Code ausgegeben.

 

Holen Sie sich Ihr Ticket bei uns!

Der Antrag für den Abschluss eines Abo-Vertrags für das Deutschlandticket finden Sie auf unserer Internetseite unter folgendem Link:

Antrag auf Deutschlandticket

Sie können den Antrag einfach ausdrucken und ausfüllen. Anschließend senden Sie den ausgefüllten Antrag entweder per E-Mail (an: info@prg-greiz.de) oder per Post (an: PRG Personen- und Reiseverkehrs GmbH Greiz, Geraer Straße 7, 07973 Greiz) an uns zurück. Sie können den Antrag natürlich auch in einem unserer Servicebüros abgeben und sich bei Bedarf dort gern beraten lassen:

  • PRG-Verkehrsbüro, Thomasstraße 4 (Kinopassage), 07973 Greiz, Tel.: 03661 / 70 65 65
  • PRG-Betriebshof Greiz, Geraer Straße 7, 07973 Greiz-Gommla, Tel.: 03661 / 70 65 0
  • PRG-Betriebshof Zeulenroda, Industriestraße 13, 07937 Zeulenroda-Triebes, Tel.: 036628 / 639 43
  • RVG-Betriebshof Gera, Leibnizstraße 74, 07548 Gera, Tel.: 0365 / 82 456 0

 

Fahrgäste, die bereits Abo-Kunde bei einem der Verkehrsunternehmen im Landkreis Greiz sind, müssen nicht von selbst aus tätig werden, sondern werden von uns über die Umstellung auf das Deutschlandticket informiert. Auch Schülerinnen und Schüler, welche ihre Schülerzeitkarten bislang über die Schulverwaltung erhalten haben, brauchen sich um nichts kümmern – hier übernehmen wir die Umstellung im Hintergrund gemeinsam mit den Schulverwaltungsämtern.

Sie haben weitere Fragen? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren:
Tel.: 03661 / 70 65 65 oder per E-Mail unter: info@prg-greiz.de

Kommt wie gerufen! - Flexibler Nahverkehr Landkreis Greiz
Dienstag 15.02.2022

Die PRG Personen- und Reiseverkehrs GmbH Greiz betreibt den öffentlichen Personennahverkehr im südlichen Teil des Landkreises Greiz. Das Verkehrsangebot der PRG ist maßgeblich geprägt durch die Stadtbuslinien in Greiz beziehungsweise Zeulenroda sowie die überregional bedeutsamen Linien zwischen den zentralen Orten Gera, Greiz, Reichenbach (Vogtland), Weida und Zeulenroda.

Zwischen diesen Hauptlinien liegen häufig Räume, die nur dünn und dispers besiedelt sind, was eine ökonomisch, aber auch ökologisch sinnvolle Erschließung mit Angeboten des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) erschwert. Es ist ein „Teufelskreis“: eine geringe Bevölkerungszahl und eine disperse Siedlungsstruktur erlauben aus unternehmerischer Sicht nur ein geringes ÖPNV-Angebot; häufig reduziert auf die zwingenden Verkehrsbedürfnisse des Schülerverkehrs. Ein geringes Verkehrsangebot wiederum ist der Attraktivität des ÖPNV abträglich und führt dazu, dass entweder auf das eigene Auto zurückgegriffen oder sogar ganz weggezogen wird, um nicht auf das Auto angewiesen zu sein. Insbesondere Letzteres ist im Hinblick auf den Erhalt des ländlichen Raums als Wohnstandort, aber auch als prägenden Kulturraum, besonders problematisch. Zurück bleiben all‘ diejenigen, die nicht (mehr) Auto fahren können und/oder dürfen und in der Folge in ihrer Mobilität und damit in der selbstbestimmten Bewältigung ihres Alltags stark eingeschränkt sind.

Zu diesen Räumen zählen unter anderem die dörflich geprägten Gebiete der ehemaligen Gemeinde „Vogtländisches Oberland“, welche nach deren Auflösung im Jahr 2012 in die Stadt Greiz eingemeindet wurden. Dies sind die Ortsteile Cossengrün, Eubenberg, Gablau, Hohndorf, Leiningen, Pansdorf, Schönbach und Tremnitz. Die genannten Ortsteile liegen im südlichen bzw. südwestlichen Stadtgebiet und bilden einen „Halbkreis“ westlich um die auf sächsischem Territorium liegende Stadt Elsterberg. Trotz ihrer politischen Zugehörigkeit zum Stadtgebiet Greiz bestehen zwischen den genannten Ortseilen einerseits und der Stadt Elsterberg andererseits aufgrund der räumlichen Nähe und der bestehenden Verkehrsnetzstruktur vielfältige Beziehungen in Bezug auf wesentliche Daseinsgrundfunktionen (Arbeitsplätze, Bildung, Einkauf/Versorgung).

Die genannten Ortsteile der Stadt Greiz werden – mit Ausnahme von Eubenberg – gegenwärtig über die Buslinie 2 der PRG sowohl an die Stadt Elsterberg als auch an die Stadt Greiz angebunden. Das Verkehrsangebot ist im Wesentlichen auf den Schülerverkehr ausgerichtet, das heißt es existieren frühmorgens sowie am Mittag beziehungsweise frühen Nachmittag (an Schultagen) mehrere Fahrtmöglichkeiten (die auch für den Jedermann-Verkehr nutzbar sind), während über die verbleibende Zeit des Tages nur noch eine sogenannte „Einkaufstour“ am Vormittag besteht. In den Ferien ist das Angebot auf eben diese „Einkaufstour“ beschränkt; am späteren Nachmittag sowie abends oder am Wochenende besteht derzeit kein Verkehrsangebot.

Die Ortslage Eubenberg ist gegenwärtig überhaupt nicht an das Netz des ÖPNV angeschlossen, da die infrastrukturellen Voraussetzungen (Wendeschleife) hierfür fehlen. Ebenso vergleichsweise ungünstig erweist sich die Erschließung der Ortslage Leiningen. Zwar ist Leiningen über zwei Haltestellen (die Haltestelle „Leiningen, Ost“ an der Verbindungsstraße Gablau – Steinermühle wird durch die Linie 2 bedient; die Haltestelle „Leiningen, West“ an der Verbindungsstraße Dobia – Steinermühle wird durch die Linie 36 nach Zeulenroda angefahren) an das ÖPNV-Netz angebunden, doch liegen beide Haltestelle weit von der eigentlichen Siedlungsstruktur entfernt und können nur über längere Fußwege erreicht werden. In den übrigen Ortsteilen besteht zumindest jeweils eine im Ortskern gelegene ÖPNV-Zugangsstelle. Aufgrund des nur zu einzelnen Tageszeiten (Schulverkehr) bestehenden Verkehrsangebots ist außerhalb des Schülerverkehrs keine relevante Verkehrsnachfrage zu verzeichnen.

Aufgrund der ohnehin bereits geringen Einwohnerzahl in den genannten Ortsteilen besteht auch nur ein vergleichsweise geringes und darüber hinaus naturgemäß noch räumlich und zeitlich divergierendes Fahrgastpotential für den ÖPNV. Mit seinen typischen Systemeigenschaften als kollektives Beförderungsmittel mit einer starren Fahrplan- und Liniengebundenheit ist der „klassische“ ÖPNV nicht in der Lage, die Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung des Gebiets ausreichend zu bedienen. Unter Berücksichtigung dieser Nutzungshäufigkeiten leuchtet ein, dass schon die dauerhafte Vorhaltung des gegenwärtigen Angebots mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden ist; geschweige denn eine Ausweitung des Verkehrsangebots hin zu einer Fahrtendichte denkbar ist, bei welcher der ÖPNV als Mobilitätsalternative zum Individualverkehr wahrgenommen würde.

Zur Verbesserung der ÖPNV-technischen Erschließung ist vielmehr vorgesehen, die bisherige Anbindung mit einzelnen, fahrplangebundenen Fahrten – mit Ausnahme des Schülerverkehrs – einzustellen und stattdessen auf eine sowohl hinsichtlich der Fahrtzeiten als auch des Fahrtwegs flexibilisierte ÖPNV-Bedienung umzustellen („Rufbus“). Die Anbindung an das übergeordnete ÖPNV-Netz, beispielsweise in/aus Richtung Greiz (PRG-Buslinie 1 im 30-Min.-Takt) und Plauen (Elstertalbahn im 2-Std.-Takt), wird in Elsterberg realisiert.

 Damit verbunden sind folgende Bedienmerkmale:
(Hier finden Sie die Karte zum neuen Rufbus)

  • Innerhalb des „Rufbus“-Bediengebiets wird nur bei bestehender Nachfrage gefahren, das heißt, Fahrgäste müssen – ähnlich wie bei einem Taxi – ihre Fahrt vorher anmelden (mindestens 60 Minuten vor der gewünschten Abfahrtszeit). Dabei existieren keine konkreten Fahrplanvorgaben mehr, sodass der Fahrgast mit seinem Fahrtwunsch innerhalb der Verkehrszeiten des Rufbus‘ zeitlich flexibel ist. Gleichwohl erfolgt durch die Voranmeldefrist und die gebündelte Beförderung von ähnlichen Fahrgastwünschen eine Abgrenzung zum Taxigewerbe entsprechend der durch das Personenbeförderungsgesetz gesetzten Rahmenbedingungen.
  • Bedient werden dabei nur diejenigen Orte, für die auch tatsächlich ein Fahrtwunsch angemeldet wurde. Dies vermeidet Leer- bzw. Umwegfahrten und reduziert dadurch die Fahrtzeit für die Mitreisenden, aber auch die Umweltbelastung durch Abgasemissionen.
  • Zum Einsatz gelangt ein Klein- oder Minibus, der aufgrund seiner Fahrzeugabmessungen wendiger und damit bei der Wahl des Fahrtweges flexibler ist. Zudem weist er gegenüber Standardbussen eine bessere Fahrdynamik auf. Zusammen mit der Flexibilisierung der Linienführung können perspektivisch auch abseits der bestehenden Haltestellen neue Zustiegsmöglichkeiten geschaffen werden, was den Komfort erhöht. Zunächst werden allerdings die bestehenden Haltestellen bedient, die durch neue Haltestellen in Eubenberg, in Elsterberg an der Elsteraue und am Bahnhof Elsterberg ergänzt werden. 
  • Für den ÖPNV-Betreiber verbessert sich die Wirtschaftlichkeit des Fahrzeug- und Personaleinsatzes aufgrund der höheren Flexibilität im Betriebsablauf.

 

Ein zentraler Unterschied zum bisherigen, liniengebundenen Betrieb liegt darin, dass durch den Einsatz eines Kleinbusses bei gleichzeitiger Aufhebung der Liniengebundenheit, im Zielzustand ein Zu- und Ausstieg auch abseits der Haltestellen und damit in unmittelbarer Nähe des eigentlichen Start- beziehungsweise Zielorts der Fahrgäste möglich ist. Dadurch verringern sich die Zu- und Abgangswege zu den Haltestellen, was insbesondere mobilitätseingeschränkten Personen zugutekommt. Durch fahrzeugseitige Vorkehrungen, wie eingebaute Rampen, wird eine weitgehende Barrierefreiheit ermöglicht.

Das Vorhaben dient der Verbesserung und vor allem dem langfristigen Erhalt einer technischen Infrastruktur, zu welcher der ÖPNV gehört. Das Projekt ist in seiner Gesamtheit auch innovativ: Zwar sind flexible Bedienformen im ÖPNV per se nichts Neues, aber hinsichtlich des Flexibilisierungsgrades und damit der Anpassungsfähigkeit des ÖPNV an die Beförderungsbedürfnisse der Nutzer in räumlicher und zeitlicher Hinsicht existieren gegenwärtig nur wenige vergleichsbare Angebote. Durch die Erhöhung der Verfügbarkeit von ÖPNV-Angeboten für die ansässige Bevölkerung, aber auch für Gäste und Touristen steigt die Attraktivität des erschlossenen Gebiets sowohl als dauerhafter Lebens- und Wohnraum, aber auch als Wirtschaftsraum, in welchem die Wertschöpfung aus touristischen Angeboten, insbesondere für Tagesgäste und Kurzzeiturlauber, einen immer höheren Stellenwert einnimmt. Der Erhalt der Attraktivität der Region als Lebens-, Wohn- und Wirtschaftsraum ist Voraussetzung für die Bewahrung der das Landschaftsbild, aber auch die kulturelle Identität dieses Raumes prägenden dörflichen Strukturen.

Durch den ausschließlich bedarfsbezogenen Einsatz des Fahrzeuges werden Leerfahrtanteile – trotz einer Verbesserung der ÖPNV-Erschließung im Einsatzbereich – deutlich reduziert, was zu reduzierten Abgasemissionen führt. Dennoch steht mit der Ausweitung der Verfügbarkeit von ÖPNV-Angeboten für die Nutzer eine tatsächliche Alternative zum motorisierten Individualverkehr zur Verfügung. Immobile Personen, wie zum Beispiel Kinder, Schüler/-innen, aber auch ältere Menschen sind nicht mehr auf eine Mitnahme durch Verwandte oder andere Personen angewiesen. Zugleich verbessert sich auch die Wirtschaftlichkeit des Fahrzeug- und Personaleinsatzes, was dazu beiträgt, die Vorhaltung eines ÖPNV-Angebots dauerhaft und nachhaltig sicherzustellen.

Hier finden Sie den Flyer zum Rufbus.

Einbahnstraßenregelung in Rauner- und Feustel-Straße in Greiz
Mittwoch 27.02.2019

Ab Donnerstag, den 28.02.2019 bis voraussichtlich 30.06.2025 wird in der Rauner- und Feustel-Straße in Greiz eine Einbahnstraße in Fahrtrichtung Irchwitz eingerichtet. Dadurch können die stadteinwärtige Haltestelle Greiz - Vater-Jahn-Straße und die Haltestelle Greiz - Franz-Feustel-Straße der Linie 5 leider nicht mehr bedient werden. Wir bitten die Fahrgäste, ersatzweise die Haltestellen Greiz - Linde und Greiz - Beethovenstraße zu nutzen.